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Neue Landesregelungen zur GA-Förderung in Kraft getreten

In einer Pressemitteilung informierte Sachsen-Anhalts Wirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff darüber, dass für die Förderung aus der Gemeinschaftsaufgabe (GA) „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" eine neue Landesregelung in Kraft getreten ist. Die wichtigste Neuerung besteht darin, dass „in die Ermittlung der maximalen Fördersumme nicht nur die neu geschaffenen, sondern auch die durch eine Investition gesicherten Arbeitsplätze einbezogen werden." Darüber hinaus wird, so heißt es weiter, „das bisher geltende zweistufige Fördersystem abgeschafft .. Stattdessen werden Subventionsobergrenzen eingeführt. Diese betragen bei kleinen Unternehmen 50 Prozent, bei mittleren Unternehmen 40 Prozent und bei sonstigen Betriebsstätten 30 Prozent." Mit diesen veränderten Regelungen will die Landesregierung auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Investitionsanreize schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Unternehmen sichern helfen.

Weitere Informationen unter:
www.asp.sachsen-anhalt.de   Presse und Publikationen